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Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Leistungen im Bereich des Web-Development und Web-Hosting
vom : 09.03.1999 (Ersterstellung) - (Letzte inhaltliche Änderungen 05/18)
Bestellung, Vertragsdauer,
Kündigung Die Vertragslaufzeit im Bereich des Web-Hosting beträgt
mindestens vier Wochen und beginnt mit der Bereitstellung der Internet-Präsenz unter der
bestellten Domain bzw. bei Zugang des FTP-Account durch den Auftragnehmer. Die Laufzeit verlängert
sich automatisch erneut, wenn der Vertrag nicht zum Ende eines Kalendermonats gekündigt
wurde. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sollte
die Kündigung zum Monatsende erfolgen, jedoch noch Traffic auf den
Servern von SD Solutions auflaufen (z.B. durch nicht rechtzeitig umgezogene Domänen),
dann verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um jeweils einen weiteren Monat.
Die Kündigungsfrist ist: 30 Tage zum Monatsende, in Schriftform.
Preise, Zahlungsfristen Alle Preise
verstehen sich rein netto zuzüglich Umsatzsteuer. Der
Rechnungsbetrag wird nach Leistung fällig. Kommt der Auftraggeber mit der Bezahlung der Vergütung mehr als 30 Tage in
Verzug, kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis aus
wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder er ist berechtigt den Account zu sperren.
Die Kosten in Höhe von EUR 30,- für die Accountsperrung zahlt der Auftraggeber.
Das Hostingverhältnis (Zahlung der mtl. Providergebühr) besteht in dieser Zeit aber in allen Punkten weiter.
Die monatlichen Hosting-Gebühren werden im Regelfall über eine
Einzugsermächtigung nach Erbringung der Leistung v. Konto des Auftraggebers abgebucht.
Urheberrechte, Verantwortlichkeit für Inhalte und
Domainnamen Die Urheber-,
Leistungs- und Eigentumsrechte an gestalteten Inhalten gehen in den Besitz des
Auftraggebers über. Die Bereitstellung von Inhalten durch
den Auftraggeber erfolgt unter Beachtung der Urheber-,
Schutzrechte und der gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber
ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen und für die Wahl der
Domain allein verantwortlich. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von
etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Verletzung von Rechten Dritter oder
gesetz- oder vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers gegen
den Auftragnehmer geltend gemacht werden.
Domain-Registrierung Die Anmeldung
einer Domain erfolgt z.B. in der Regel als deutsche "de"-Domain oder als "com"-Domain.
Der Auftraggeber kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst
ausgehen, wenn die Internet-Präsenz unter dem gewünschten
Namen bereitgestellt wurde. Jegliche Haftung und Gewährleistung
für die Zuteilung der bestellten Domain sowie für die
zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind seitens des
Auftragnehmers ausgeschlossen. Der Auftragnehmer betreut während
der Dauer des mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages
sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen
Richtlinien der Vergabestellen, insbesondere den Regelungen der DENIC. Sollten sich diese Richtlinien ändern
oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und
Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, sind
der Auftragnehmer und der Auftraggeber bereit, ihr
Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen. Sollte der
Auftraggeber nach Vertragsende die Weiternutzung einer Domain über
einen anderen Anbieter wünschen, wird der Auftragnehmer hierzu
unverzüglich die notwendige Freigabe erteilen, sofern die
vertragsgemässen Entgelte bezahlt wurden. Der Auftraggeber und der
Auftragnehmer erklären sich bereit, bei Wechsel des Betreuers
einer Domain, sowie Registrierung, Änderung oder Löschung einer im
jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und hierzu notwendige
Erklärungen gegebenenfalls abzugeben.
Datenschutz, Datensicherheit Dem
Auftraggeber ist bekannt, dass Name und Adresse des jeweiligen
Nutzungsberechtigten bei der DENIC sowie in der
RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und
in der sogenannten "whois"-Abfrage
im Internet für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind. Im
Rahmen der Vertragsdurchführung werden personenbezogene Daten beim
Auftragnehmer gespeichert und gegebenenfalls an beteiligte
Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister im
notwendigen Umfang weitergegeben. Ansonsten werden
personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt,
sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies
erlaubt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das persönliche
Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff
Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust
zu schützen. Er stellt den Auftragnehmer von Kosten und Ansprüchen
Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten
entstehen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für alle Teilnehmer
im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit
besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung
Kenntnis zu erlangen und diese zu manipulieren. Dieses Risiko
nimmt der Kunde in Kauf.
Weitere Aspekte und Erklärungen zum Thema Datenschutz auch im Sinne der EU-DSGVO finden
sich im Bereich der Datenschutzerklärung
Verfügbarkeit, Wartung E-Mails werden
in der Regel über einen befristeten Zeitraum und für ein
begrenztes Volumen bereitgestellt. Um Datenverluste zu vermeiden,
gewährleistet der Auftraggeber die regelmässige Abfrage seiner
POP3/IMAP-Accounts. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für
die ununterbrochene Verfügbarkeit der Inhalte oder für die
korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des
Internets, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen. Eine
Haftung des Auftragnehmers für durch technisch bedingte Ausfälle
verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder
sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen. Der
Auftragnehmer gewährleistet eine regelmässige Kontrolle der
Funktionstüchtigkeit.
Haftungsbeschränkung und
Schadensersatzansprüche Der
Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er grob fahrlässig oder
vorsätzlich verursacht hat. Ersatz des entgangenen Gewinns oder
sonstiger Vermögensschäden oder anderer nicht vorhersehbarer
Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf
die Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages begrenzt. Der
Auftragnehmer leistet Gewähr indem er nach eigenem Ermessen ganz
oder teilweise kostenlos nachbessert bzw. eine kostenlose
Ersatzlieferung vornimmt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung
betrifft vertragliche und ausservertragliche Ansprüche.
Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
Ebenso haftet der Auftragnehmer nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze (z. Zt. EUR 12.500,00).
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen haftet der Auftragnehmer lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze (z. Zt. EUR 12.500,00).
Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen.
Soweit die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Sonstiges Änderungen der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit anwendbar und werden
dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Sollte
solchen Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis
widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die
Änderungen zu Ungunsten des Auftraggebers, kann er das
Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung fristlos kündigen. Für den Vertrag gelten
ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere
Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen
nicht ausdrücklich widersprochen wird. Vertragsänderungen,
Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand
Nürnberg. Es gilt das massgebliche Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein
oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird
der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt,
die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in
rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches
gilt für etwaige Vertragslücken.
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